Legionellenprophylaxe

Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011

Gesundheitsexperten vermuten, dass viele, teilweise auch tödlich verlaufende Lungenentzündungen auf eine nicht erkannte Infektion mit Legionellen zurückzuführen sind. Legionellen im Trinkwasser  können beispielsweise beim Duschen über das zerstäubte Wasser (Aerosole)  eingeatmet werden.

Die Novelle soll bundesweit die Qualität des Trinkwassers sichern. Wasserwerke liefern zwar sauberes Trinkwasser, sie sind aber nicht für die Trinkwassersysteme in Gebäuden verantwortlich. Die Novelle betrifft also nicht die Wasserwerke, sondern Hausbesitzer und Vermieter, die für hygienisch einwandfreie Zustände der Wasserleitungen Sorge tragen müssen. Dazu sind sie nach der TWV 2011 angehalten, um Bewohner oder – in öffentlichen Gebäuden – Nutzer vor gefährlichen Legionelleninfektionen zu schützen.

Unsere nach VDI 6023 geschulten und zertifizierten Mitarbeiter stehen Ihnen für Probenahme, Organisation der Laboruntersuchung, Beratung und Maßnahmen zur Legionellenprophylaxe zur Verfügung.